Ambulante Palliativversorgung
AAPV = Allgemeine ambulante PalliativVersorgung:
Die allgemeine ambulante Palliativversorgung (AAPV) dient dem Ziel, die Lebensqualität und die Selbstbestimmung von Palliativpatienten so weit wie möglich zu erhalten, zu fördern und zu verbessern und ihnen ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod in ihrer gewohnten Umgebung, in stationären Pflegeeinrichtungen bzw. stationären Hospizen zu ermöglichen. AAPV beinhaltet die Palliativversorgung, die von Leistungserbringern der Primärversorgung (in erster Linie den niedergelassenen Haus- und Fachärzten sowie den ambulanten Pflegediensten) mit palliativmedizinischer Basisqualifikation erbracht werden kann. Der Großteil der Palliativpatienten, die medizinische und pflegerische Versorgung benötigen, kann auf diese Weise ausreichend versorgt werden. Die Leistungserbringer in der AAPV sind in der Regel nur zu einem kleinen Teil ihrer Zeit mit der Versorgung von Palliativpatienten beschäftigt. Die Versorgung richtet sich an palliativmedizinischen Therapiezielen und -inhalten aus. Geschulte ehrenamtliche Hospizmitarbeiter werden je nach Bedarf aktiv eingebunden. Reichen die therapeutischen Möglichkeiten nicht aus, um den Bedürfnissen der Betroffenen gerecht zu werden, sind die Strukturen der spezialisierten Palliativversorgung einzubeziehen.
Definition DGP/DHPV 15.1.2009
Spezialisierte ambulante Palliativversorgung
SAPV = Spezialisierte ambulante PalliativVersorgung:
Neben der palliativmedizinischen und pflegerischen Begleitung von schwerstkranken und sterbenden Patienten im Krankenhaus oder Hospiz können unheilbar kranke Menschen auch palliativmedizinisch zu Hause versorgt und begleitet werden.
In Sachsen ist die Versorgung seit 2018 flächendeckend gewährleistet. Insgesamt arbeiten 18 Teams in Sachsen; davon ein pädiatrisches Brückenteam in Dresden.
Versorgungsgebiete der SAPV-Teams in Sachsen:
Versorgungsgebiete im PDF-Format